Fiskal LKW Sachbezug - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Fiskal LKW Sachbezug (/showthread.php?tid=231) |
Fiskal LKW Sachbezug - ad4 - 07.03.2019 Hallo! Für mich stellt sich eine grundsätzliche Frage zur Beurteilung Sachbezug: Spielt die Einstufung Fiskal-LKW (laut Zulassungsschein bzw. Typenschein als LKW angemeldet) eine Rolle bei der Beurteilung Sachbezug JA/NEIN? Meines Erachtens ist es egal ob es sich um PKW oder Fiskal LKW handelt, da beide Fahrzeugarten (Ausnahme möglich) dem Sachbezug bei privaten Fahrten unterliegen. Ist das richtig? Werkverkehr mit Spezialfahrzeuge: Rz 744 LStR Eine private Nutzung ist nicht zulässig. In diesem Fall liegt Werkverkehr vor. Sachbezug ist keiner anzusetzen. Argument für Spezialfahrzeug: z.B. Fiskal-LKW mit Tankaufbau (LKW lt. Zulassung) Berufschauffeure oder Fahrten zur Montage bzw. Baustelle Rz 745 : Arbeitnehmer/innen wird ein firmeneigenes Kraftfahrzeug (PKW, Kombi, Mannschaftsbus, Pritsche etc.) für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung angetreten werden, zur Verfügung gestellt. Eine private Nutzung ist nicht zulässig. In diesem Fall liegt Werkverkehr vor. Sachbezug ist keiner anzusetzen. Es muss aber kein Spezialfahrzeug sein? Beispiele:
Danke. MfG RE: Fiskal LKW Sachbezug - Wilhelm Kurzböck - 07.03.2019 zu Frage 1: korrekt zu Frage 2: für den Fall, dass ein arbeitgebereigenes KFZ aufgrund der Beschaffenheit für eine Privatnutzung nicht so geeignet ist (wie zB ein Traktor, ein "klassischer LKW", ein Sattelzug, ein Montagefahrzeug), so wäre für eine Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung kein Sachbezug anzusetzen. Es sollte auch vertraglich sichergestellt sein, dass JEGLICHE Privatnutzung eines derartigen KFZ verboten ist (mit Ausnahme eben der Fahrt vom Betrieb zum Wohnort und retour), damit man nicht in die Sachbezugsverlegenheit gerät. zu Frage 3: hier wäre Rz 709a LStR 2002 zu beachten ==> Fahrten von zu Hause auf eine Bau- oder Montage- oder Servicestelle mit arbeitgebereigenem KFZ ist generell kein Sachbezug Die Beispiele 1, 2 und 4 sind korrekt. Das Beispiel 3 ist - im Hinblick auf die Lösung zu Frage 3 - im Hinblick auf die Frage "Sachbezug" zu verneinen. |