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§ 14 AÜG - Huschert - 17.11.2020 Hallo, Wir haben gerade einen Brief von der ÖGK bekommen bezüglich §14 AÜG-Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Wie ist dies handzuhaben? Müssen die Beiträge an ÖGK und FA von den Leasingarbeitern einbehalten werden? Danke sg Hubert RE: § 14 AÜG - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.11.2020 Ist von außen schwer zu beurteilen, ohne den genauen Inhalt des Schreibens zu kennen. Aber die wahrscheinlichste Variante ist jene, dass ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, von dem Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigt haben, zahlungsunfähig wurde und Ihr Unternehmen deshalb dann für die offenen SV und BV-Beiträge aus der Zeit, in welcher die Beschäftigung stattfand, in die Ausfallshaftung genommen wird. Offene Steuern sind davon nicht betroffen. RE: § 14 AÜG - Huschert - 17.11.2020 Hallo, ja genau, das Personalgestellungsunternehmen wurde zahlungsunfähig (Konkurs abgewiesen). Wie kann man dieser Ausfallshaftung entkommen? Danke sg Hubert RE: § 14 AÜG - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.11.2020 Man müsste sich den konkreten Einzelfall ansehen. Aber im Normalfall heißt es jetzt "zahlen". RE: § 14 AÜG - Huschert - 18.11.2020 Das kann sich ja nicht sein. Dann müsste man in Zukunft, wenn man Leasingarbeiter ordert, auch die SV-Beiträge einbehalten. Wie macht man das? Man weiß ja gar nicht, welchen Verdienst ein solcher Leasingarbeiter hat. Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Danke sg Hubert RE: § 14 AÜG - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.11.2020 In der Praxis lässt man sich vor dem Engagement eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Aber die kann im Endeffekt eine Haftung nicht wirklich rechtlich ausschließen, sondern nur die "kaufmännische Vorsicht" unterstützen. Zusätzlich könnte es sein, dass der Arbeitskräfteüberlasser ev. auch auf der HFU-Gesamtliste der unbedenklichen Unternehmen steht, die auch die Bauwirtschaft servicieren. Aber auch das kann die Haftung nach § 14 AÜG nicht verhindern. Man kann sich gegen diese Haftung nicht wirksam versichern, man muss nur schauen, dass man bei der Auswahl des Überlassers kritisch ist, was aber in diesen Zeiten auch nichts heißen mag. RE: § 14 AÜG - Huschert - 18.11.2020 Hallo, Was ist das für ein Gesetz? Die ÖGK kommt so natürlich immer zu ihrem Geld. Wer hat so ein Gesetz durchgepeitscht? Verstehe ich überhaupt nicht mehr, wie man so etwas durchbringen kann. Danke aber für die prompte und interessante Auskunft. Schönen Abend - gesund bleiben |