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Kollektivvertragsabschluss Bewachungsgewerbe per 1.1.2021 mit verpflichtender Coronap - Druckversion

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Kollektivvertragsabschluss Bewachungsgewerbe per 1.1.2021 mit verpflichtender Coronap - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.11.2020

Kollektivvertragsabschluss Bewachungsgewerbe per 1.1.2021 mit verpflichtender Coronaprämie noch für 2020

Der KV-Abschluss tritt – mit Ausnahme der Vereinbarung zur Corona-Prämie (Punkt 3. des Protokolls), die ab sofort in Kraft tritt - mit 1. Jänner 2021 in Kraft und hat eine Geltungsdauer von 6 Monaten.

Die KV-Mindestlohne steigen ab 1.1.2021 um durchschnittlich 1,55%

Corona-Prämie: Ab sofort gilt, dass alle Wachorganen, die im November dem Unternehmen angehören, bis spätestens 31. Dezember 2020 eine einmalige Corona-Prämie (steuer- und abgabenfrei) erhalten, deren Höhe sich nach der Dauer ihrer Tätigkeit während der COVID-19-Krise 2020 richtet. Die genaue Höhe ist im KV-Abschlussprotokoll unter Punkt 3. festgelegt. Vom Unternehmen freiwillig bezahlte Prämien im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind auf die gegenständliche Corona-Prämie anzurechnen.

Die Evaluierung der im letzten Jahr eingeführten Schlichtungsverfahren in § 9 KV BG soll im Frühjahr 2022 stattfinden.

Weiters wurde zwischen den Sozialpartnern die Einrichtung einer Strategiearbeitsgruppe vereinbart, die sich mit mittel- und langfristigen Perspektiven und Strategien in der Bewachungsbranche, insbesondere zu folgenden wichtigen Branchenthemen beschäftigen wird: saisonalen Beschäftigungsschwankungen, Ausbildung, Lohn und Lohnbestandteile, Digitalisierung, KV-Rahmenbedingungen, Auftragslage, Imagepflege).

Im ersten Quartal 2021 wird die erste Sitzung zum Thema „saisonale Beschäftigung“ stattfinden. Ziel ist es, bis zum Inkrafttreten der neuen Kündigungsfristen am 1.7.2021 einen für die Arbeitgeber verträglichen Weg der Gestaltung der Kündigungsfristen zu finden.

Zum KV-Abschlussprotokoll geht es hier:

https://newsletter.wko.at/Media/db8ee44e-c3ea-4f5d-9859-2d4b4f4908d7/2020/kv-bg-2021-abschlussprotokoll.pdf