Pflichtveranlagung -> Fristen - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Pflichtveranlagung -> Fristen (/showthread.php?tid=2353) |
Pflichtveranlagung -> Fristen - a.s - 23.11.2020 Liebe Forum-Mitglieder, kurze Frage bezüglich einer Aufforderung der Finanz zu Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung: gibt es eine Frist in der das Finanzamt die Abgabe einfordern kann? Ein Pensionist hat aktuell die Aufforderung erhalten, die Arbeitnehmerveranlagung 2015 bis spätestens 31.12.2020 abzugeben. Die Jahre 2016-2019 wurden bereits veranlagt. Pflichtveranlagungsgründe sind vorhanden (mehrere Dienstverhältnisse während des KJ 2015). Herzlichen Dank für die Rückmeldung und Info, schöne Grüße a.s RE: Pflichtveranlagung -> Fristen - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.11.2020 Ja und zwar die Frist, die vom Finanzamt gesetzt wurde (§ 42 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). |