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KFZ Angemessenheitsprüfung - Druckversion

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KFZ Angemessenheitsprüfung - Walpurga Wendl - 23.11.2020

Ein Auto fällt in die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (und zwar als Kleinbus). Habe ich das richtig verstanden, dass bei diesem Kleinbus dann keine Angemessenheitsgrenze gilt und die Vorsteuer von allen Aufwendungen (Leasingraten, Reparaturen, Reifen, Diesel, etc.) in voller Höhe abgezogen werden kann. Die Anschaffungskosten belaufen sich netto auf 58.795,00.

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl


RE: KFZ Angemessenheitsprüfung - Steuerexperte - 23.11.2020

Das ist richtig, allerdings kann ein Eigenverbrauch anzusetzen sein.

Viele Grüße