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Sonderbetreuungszeit - Druckversion

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Sonderbetreuungszeit - Daniel - 26.11.2020

Morgen Kollegen,

Sonderbtreuungszeit ist jetzt ja nun ein Rechtsanspruch, allerdings ist dies doch für die ganzen Arbeitenden Eltern wieder sinnlos oder?!

da die Schule ja Betreuung anbietet besteht dieser Anspruch nicht
was macht das für einen Sinn? Auf der einen Seite "schliessen" sie die Schulen und wollen das möglichst viele Kinder zu Hause bleiben,
dies aber nicht ohne weiters möglich ist, da die Sonderbetreuungszeit ja nicht zieht auf Grund des Betreuungsangebotes der Schulen.

bei mir zu Hause siehts genauso aus
meine Frau habe ich zum Distance Learning und Betreuung bei unserer 7jährigen zu Hause
die Stunden die Sie normal bei mir Arbeitet zahle ich weiter, erhalte aber aufgrund des Betreuungsangebot, dass wir aus Empfehlung nicht
warnehmen um einen Beitrag zu leisten, keine Vergütung weil keine Sonderbetreuungszeit möglich ist  -  hmmmm


RE: Sonderbetreuungszeit - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2020

Man kann im Falle (teilweiser) Schulschließungen, wenn aufgrund von "Notwendigkeitsumständen" kein Anspruch besteht, die Sonderbetreuungszeit vereinbaren und erhält auf Antrag 100 % Rückerstattung.