Abrechnung AMS Kurzarbeit Frisör - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Abrechnung AMS Kurzarbeit Frisör (/showthread.php?tid=2391) |
Abrechnung AMS Kurzarbeit Frisör - ah! - 27.11.2020 Hallo, Kurzarbeitsbeginn 01.10.2020, Frisör , AZ Di,Mi,Do,Fr,SA, Ausfall 50 % Beantragt- Vollzeit vor KUA AZ vor Kurarbeit: Di-Fr = 9 Stunden Sa = 4 Stunden Abrechnung AMS - Berechnung der Ausfallstunden: Normalarbeitszeit lt. KV nehme ich jetzt die 173,20 - oder wie vom AMS vorgeschlagen die 176- aber meine AZ ist nicht Mo-Fr - und nicht jeden Tag 8 Stunden. Da 23 Arbeitstage im Oktober waren komme ich auf 182 Stunden- welchen Wert gebe ich jetzt in die Abrechnung ein? Vielen Dank RE: Abrechnung AMS Kurzarbeit Frisör - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.11.2020 Für den Fall, dass der Arbeitnehmer gemäß seiner Arbeitszeiteinteilung ohne Kurzarbeit 182 Stunden gearbeitet hätte, dann nehmen Sie bitte einfach diesen Wert. RE: Abrechnung AMS Kurzarbeit Frisör - ah! - 27.11.2020 vielen lieben dank! |