Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz - abgabenrechtliche Behandlung - Rückmeldung Finanzv - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz - abgabenrechtliche Behandlung - Rückmeldung Finanzv (/showthread.php?tid=2478) |
Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz - abgabenrechtliche Behandlung - Rückmeldung Finanzv - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.12.2020 Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz - abgabenrechtliche Behandlung - Rückmeldung Finanzverwaltung Heute kam die endgültige Bestätigung dafür, dass das für die Dauer der Quarantäne, die behördlich verhängt wurde, das für diese Zeit fortbezahlte Entgelt DB/DZ/KommSt: frei und LSt: laufend ohne Sechstelerhöhung zu behandeln ist SV/BV-Pflicht wurde als Entgelt von dritter Seite bereits von Seiten der ÖGK bestätigt. Ich bin nun noch am Klären, wie die (gegebenenfalls) von der Bezirksverwaltungsbehörde erstatteten Sonderzahlungsanteile in der LV zu behandeln sind (ob sie DB, DZ und KommSt-frei sind und ob diese dann nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu besteuern sind). Sobald ich hier eine Rückmeldung habe, teile ich sie sofort! |