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Das Frage-Antworten-Protokoll zur Sonderbetreuungszeit 4.0. der Buchhaltungsagentur d - Druckversion

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Das Frage-Antworten-Protokoll zur Sonderbetreuungszeit 4.0. der Buchhaltungsagentur d - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.12.2020

Was mir aufgefallen ist:

Den Antrag auf Rückvergütung bringt man binnen 6 Wochen nach dem vollständigen Verbrauch der 4 Wochen ein. Pro Arbeitnehmer/in ist also grundsätzlich nur ein Antrag möglich (Seiten 4 und 9 des FAQ-pdf).

Wurden die 4 Wochen nicht vollständig bis 9. Juli 2021 verbraucht (= Ende der Sonderbetreuungszeit 4.0) , so hat man bis 20. August 2021 für die Antragseinbringung Zeit (Seite 9 des FAQ-pdf).

Welche Dokumente bzw. Nachweise man beilegen muss, findet man auf der Seite 11 des FAQ-pdf.

Hier findet man sowohl die Richtlinie als auch die FAQ:

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/sonderbetreuungszeit-phase-4/