Kollektivvertragsaktualisierungen KW 51/2020 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 51/2020 (/showthread.php?tid=2488) |
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 51/2020 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.12.2020 Kollektivvertragsaktualisierungen KW 51/2020 Elektrizitätsversorgungsunternehmen - KV-Abschluss per 1.2.2021 Die Mindestlöhne werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht Die Ist-Löhne werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht Die Zulagen werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht Die Lehrlingsentschädigung wird um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht Die Aufwandsentschädigungen werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht Die Kinderzulage wird um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht Einmalige Corona-Prämie: ArbeitnehmerInnen, einschließlich Lehrlinge, die am 1.12.2020 in einem aufrechten Dienstverhältnis sind, erhalten mit der Dezemberabrechnung eine einmalige Corona-Prämie in der Höhe von 280 Euro Rahmenrecht: Fortführung der Arbeitsgruppe Frauenförderung und der Arbeitsgruppe Schichtarbeit und Arbeiten unter erschwerten Bedingungen Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu den Themen Home-Office, Telearbeit und mobiles Arbeiten Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2021 Erhöhung der KV-Löhne in allen Lohngruppen um 1,5 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,5 % Textmäßige Adaptierungen im Rahmenkollektivvertrag aufgrund von Gesetzesänderungen Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten - KV-Abschluss Erhöhung der Gehälter um 1,5% Überzahlungen bleiben aufrecht Sozialpartnerempfehlung für eine Coronaprämie von mindestens 150 Euro Erhöhung des Lehrlingseinkommens zwischen 1,5% und 2,84% (Erhöhung des Lehrlingseinkommens für Lehrlinge ohne Matura im Schnitt um 2,33%) Raiffeisenlagerhäuser - KV-Abschluss Die Gehälter und Lehrlingseinkommen werden um 1,5% angehoben. Überzahlungen bleiben in ihrer Höhe aufrecht. Der Passus „Eine geringfügige Überschreitung der täglichen Arbeitszeit bis zu 15 Minuten ist nicht besonders zu vergüten.“ in § 8 KV wird gestrichen. Die KV-Partner empfehlen eine COVID-19-Prämie in Höhe von € 200,- an ihre Mitarbeitenden bis spätestens 31.12.2020 auszubezahlen Raiffeisen Ware Austria /Mischfutterwerke Garant - KV-Abschluss per 1.1.2021 Die Mindestgehälter sowie die Biennien werden um 1,5% erhöht. Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer wertmäßigen Hohe aufrecht. Zusätzlich wurde eine Corona Prämie in der Höhe von € 400.- für alle ArbeitnehmerInnen vereinbart. Süßwarenindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2021 Erhöhung der KV-Löhne um 1,5 % Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,8 % Erhöhung der Dienstalterszulagen zwischen 1,9 und 3,1 % Freizeitoption - mehr als 3 Arbeitstage pro Jahr Gesprächsrunde 2021 zu den Themen Tragen von Gesichtsschutz und Umwandlung der DAZ in Freizeit Der Gesamtabschluss beträgt somit 1,55 % |