KV Tapezierer Sonderzahlung unberechtigter vorzeitiger Austritt - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: KV Tapezierer Sonderzahlung unberechtigter vorzeitiger Austritt (/showthread.php?tid=2512) |
KV Tapezierer Sonderzahlung unberechtigter vorzeitiger Austritt - Irene - 22.12.2020 Liebe Forumsteilnehmer! Ein Arbeiter KV Tapezierer ist am 5.8.2020 eingetreten. Das DV wird mit 16.12.2020 wegen unberechtigtem vorzeitigen Austritt beendet. Sind UB und WR auch bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt aliquot abzurechnen? 1) Eine UB wurde bisher noch nicht abgerechnet. Mir ist nicht ganz klar ob überhaupt bzw. wenn ja, in welcher Höhe diese zusteht. § 11 Urlaubszuschuss 1. Alle Arbeitnehmer (alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge und Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes) erhalten in jedem Kalenderjahr zu ihrem gemäß Urlaubsgesetz gebührenden Urlaubsentgelt einen Urlaubszuschuss. 2. Dieser Urlaubszuschuss beträgt ab 1.2.2016 ………………… 4 Wochenlöhne und ab 1.2.2017 ………………… 4,33 Wochenlöhne. 3. Der Urlaubszuschuss ist bei Antritt des Urlaubs fällig. Wird der Urlaub in Teilen gewährt, gebührt nur der entsprechende Teil des Urlaubszuschusses. 4. Wird in einem Kalenderjahr ein Urlaub nicht konsumiert, so ist der Urlaubszuschuss am Ende des Kalenderjahres fällig. 5. Die Berechnung des Urlaubszuschusses (Wochenlohn) erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Berechnung des Urlaubsentgeltes. 6. Zwischen der Firmenleitung und dem Betriebsrat (falls kein solcher besteht mit dem Arbeitnehmer) können andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. In diesem Fall ist der Urlaubszuschuss spätestens am Ende des Kalenderjahres auszuzahlen. Endet das Dienstverhältnis früher, ist der Urlaubszuschuss mit Lösung des Dienstverhältnisses fällig. 7. Arbeitnehmer (Lehrlinge), die während des Kalenderjahres eintreten, erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses entsprechend der auf dieses Kalenderjahr entfallenden Dienstzeit. Dieser aliquote Teil ist entweder beim Antritt eines Urlaubs oder, wenn kein Urlaub konsumiert wird, am Ende des Kalenderjahres fällig. 8. Arbeitnehmer (Lehrlinge), deren Dienstverhältnis vor Verbrauch eines Urlaubs endet, haben Anspruch auf den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses entsprechend ihrer im Kalenderjahr - Arbeitnehmer im ersten Dienstjahr jedoch entsprechend ihrer im Dienstjahr - zurückgelegten Dienstzeit (je Woche 1/52). 9. Der Anspruch gemäß Ziffer 2. und 8. entfällt, wenn der Arbeitnehmer) gemäß § 82 GewO) (ausgenommen lit. h) entlassen wird oder wenn er ohne wichtigen Grund gemäß § 82 a GewO**) vorzeitig austritt. 10. Arbeitnehmer (Lehrlinge), die den Urlaubszuschuss für das laufende Kalenderjahr bereits erhalten haben, aber noch vor Ablauf des Kalenderjahres ausscheiden, haben den erhaltenen Urlaubszuschuss anteilsmäßig - entsprechend dem Rest des Kalenderjahres - zurückzuzahlen, wenn sie selbst kündigen oder nach § 82 GewO**) (ausgenommen lit. h) entlassen werden oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austreten. 2) Die WR wurde 11/2020 abgerechnet. Steht diese aliquot zu oder kann diese ev. komplett rückverrechnet werden? § 12 Weihnachtsremuneration 1. Am 1. Dezember ist allen im Betrieb Beschäftigten (Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge und Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes) eine Weihnachtsremuneration für das Kalenderjahr auszubezahlen. 2. Die Weihnachtsremuneration beträgt ab 1.2.2016 ..………….. 4 Wochenlöhne und ab 1.2.2017 …………… 4,33 Wochenlöhne 3. Die Berechnung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit dem Stundenlohn. 4. Arbeitnehmer, die während des Jahres in den Betrieb eintreten oder aus dem Betrieb ausscheiden, erhalten den aliquoten Teil. Ein Anspruch auf diesen aliquoten Teil besteht jedoch nicht, wenn die Beschäftigung weniger als vier Wochen gedauert hat. Danke! Ich wünsche schöne Feiertage und Alles Gute im Neuen Jahr! RE: KV Tapezierer Sonderzahlung unberechtigter vorzeitiger Austritt - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.12.2020 Der Urlaubszuschuss entfällt in Ihrem Fall zur Gänze. Die Weihnachtsremuneration gebührt aliquot maximal bis zum Austrittstag (das bedeutet, dass der Arbeiter einen Teil davon zurückzahlen muss). RE: KV Tapezierer Sonderzahlung unberechtigter vorzeitiger Austritt - Irene - 23.12.2020 Guten Morgen Herr Kurzböck! Ich hätte das auch so interpretiert, war mir aber nicht sicher, da mir das irgendwie unlogisch erscheint. Aber manches in der Lohnverrechnung ist eben nicht logisch zu erklären ... In einer älteren Version des KVs steht nämlich auch, dass die WR bei Entlassung und unber.vorz.Austritt entfällt. Das dürfte aber dann herausgefallen sein. Auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön für Ihre unermüdliche Unterstützung im Lohnverrechnungsdschungel! Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie schöne Feiertage und Alles Gute im Neuen Jahr! |