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Vorsteuerkorrektur in Q4? - Druckversion

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Vorsteuerkorrektur in Q4? - andreas - 10.01.2021

Hallo,

wenn in einzelnen Quartalen Vorsteuern nicht geltend gemacht wurden - holt ihr das in der UVA für Q4 nach oder macht ihr es in der USt-Jahreserklärung?

Hätte hier einen Fall mit unterjährig nicht erfassten Ausgaben für das anteilige Arbeitszimmer. Tendiere zur Geltendmachung von Q1 bis Q4 in der Jahreserklärung.

LG,
andreas


RE: Vorsteuerkorrektur in Q4? - Steuerexperte - 10.01.2021

Guten Abend,

der Vorsteuerabzug kann für den gesamten Veranlagungszeitraum in der Jahreserklärung geltend gemacht werden. Das ergibt sich aus § 20 Abs. 2 UStG und entspricht auch der Rechtsprechung.

Viele Grüße