Grenzgänger - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Grenzgänger (/showthread.php?tid=2551) |
Grenzgänger - Robert - 12.01.2021 Hallo, folgendes Neuland für mich mit der Bitte um Eure Hilfe: DN Wohnsitz in Deutschland ganz nahe der österr. Grenze. Arbeitgeber in Österreich. SV Abzug in Österreich korrekt? LST vermutlich aufgrund DBA in DE nachdem dort Wohnsitz ist, d.h. ist überhaupt LST-Abzug vorzunehmen? LST in BMD dann Punkt 8, 10 oder 11? Weiß wer mehr? VIELEN DANK LG Robert Lst.-Berechnung 0 ... kein Alleinverdiener(ganz normale LSt.-Berechnung) 1 ... Alleinverdiener 2 ... Alleinerzieher 5 ... freier Dienstvertrag 6 ... Pensionist 7 ....fixer Prozentsatz (Aushilfe mit Prozent) 8 ... beschränkt steuerpflichtig 9 ... keine Lohnsteuer 10 ... Progressionsvorbehalt (Doppelbesteuerungsabkommen mit div. Ländern - zB Schweiz) 11 ... keine Lohnsteuer wegen DBA (Doppelbesteuerungsabkommen - wie 9 aber L16 wird übermittelt) 12 ... Lohnsteuerabzug lt. §69 (2) RE: Grenzgänger - ProF - 12.01.2021 Das kommt darauf an, ob auch der AG ganz nahe der Grenze ist (innerhalb 30 km) und ob der AN von seinem dt FA eine Grenzgängerbestätigung hat oder nicht. RE: Grenzgänger - Robert - 12.01.2021 Hallo, Arbeitgeber ist 37 KM von der Grenze entfernt. Gibt es wo Info´s nachzulesen? Wie wäre SV bzw. LST in der Konstellation? Ist das einfach zu beantworten? DANKE RE: Grenzgänger - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.01.2021 37 km kann zu viel des Guten sein, muss es aber nicht unbedingt. Da lohnt es sich, ev. beim zuständigen Finanzamt des Arbeitgebers die Info einzuholen, ob die Adresse innerhalb der Grenzgängerzone liegt. Siehe dazu ev. auch hier: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=22ecfcea-7018-4e71-a997-638b911d544b SV wäre nach ASVG in Österreich, es sei denn, es wird vom Dienstnehmer auch zusätzlich eine unselbständige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt, die als "wesentlich" zu bezeichnen ist (mindestens zu 25 %). In diesem Fall wechselt die Versicherung nach Deutschland. Greift das Grenzgängerabkommen nicht (weil die Firma um den Tick zu weit entfernt liegt oder weil gar keine Grenzgängerbescheinigung, die das Wohnsitz-FA ausstellen muss, beim Arbeitgeber vorgelegt wird), dann liegt eine "beschränkte Steuerpflicht vor". RE: Grenzgänger - Robert - 13.01.2021 Hallo Herr Kurzböck, DAAANKE für die Rückmeldung. LG Robert Müller |