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Lockdown Umsatzersatz - Druckversion

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Lockdown Umsatzersatz - R.Kanzian - 16.01.2021

Liebe Kollegen, 

Klient eine OG hat einen Christkindlmarkt, Punschstand – Lockdown - für 11-12/2020 Umsatzersatz.
Den November habe ich beantragt, wurde auch genehmigt und ausbezahlt. 
Wie ich den Dezember beantragen wollte erfahre ich, dass der Klient das Gewerbe bereits mit Ende Nov.  ruhend gemeldet hat.
Jetzt meine Frage, ist es schädlich für den Lockdown Umsatzersatz November, Dezember, dass der Betrieb jetzt früher ruhend gemeldet wurde?
Die ruhend Meldung führt ja nicht zum Verlust der Gewerbeberechtigung –  hat er trotzdem Anspruch auf dem Umsatzersatz für beide Monate oder nur bis zur ruhend Meldung?

Vielen Dank für eure Mithilfe.
Schönes Wochenende und liebe Grüße
R. Kanzian


RE: Lockdown Umsatzersatz - Steuerexperte - 17.01.2021

Guten Tag,

nach einer WKO-Information wird nicht auf die Gewerbeberechtigung abgestellt. Wie verlässlich diese Information für ein konkretes Verfahren ist, kann man aber natürlich nicht vorhersagen.

Viele Grüße


RE: Lockdown Umsatzersatz - R.Kanzian - 18.01.2021

Guten Tag Steuerexperte,

vielen Dank für die Info, werde den Antrag für Dez./2020 stellen.

Ich habe auch bei der WKO, Cofag angerufen und die konnten mir gar keine Auskunft geben.
Auf meine schriftliche Anfrage vor einem Monat bei d. Serv. Stelle des Umsatzersatzes, bis dato ebenfalls keine Antwort.

Schönen Wochenstart,
herzliche Grüße
R. Kanzian


RE: Lockdown Umsatzersatz - Steuerexperte - 18.01.2021

Das Problem in solchen Verfahren besteht meist nicht darin, bei der Antragstellung "halboffizielle" Auskünfte zu erhalten. Das finanzielle und haftungsrechtliche Problem ergibt sich, wenn es im Nachhinein zu einer Prüfung kommt und der rechtliche Wert der damaligen Informationen in Frage steht.

Viele Grüße