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Immobilien-Verwaltung - GmbH - Druckversion

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Immobilien-Verwaltung - GmbH - BERNI - 20.01.2021

eine Immobilienverwaltungs-GmbH (ohne Gewerbeschein) beschäftigt einen Dienstnehmer (für ein paar Stunden pro Woche - geringfügig) für
Reparaturen- und Instandhaltungstätigkeiten und organisatorische Arbeiten (Müllentsorgung), jedoch keine Reinigungsarbeiten

welchen KV würdet ihr da anwenden? Arbeiter?

danke


RE: Immobilien-Verwaltung - GmbH - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.01.2021

Das ist gar nicht selten, dass ein Unternehmen für die Angestellten einen Kollektivvertrag hat und für die Arbeiter/innen nicht (zB der Bankensektor oder Ärzt/innen).

In diesem Fall gilt kein Kollektivvertrag, sondern gilt die Möglichkeit zur umfassenden freien Vereinbarung.