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Urlaub begünstigter Behinderter - Druckversion

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Urlaub begünstigter Behinderter - wito75 - 28.01.2021

Hallo,

wir hatten von 2014 bis Anfang 2019 einen begünstigt Behinderten angestellt.

Dieser Dienstnehmer begann Mitte 2020 wieder im selben Betrieb zu arbeiten.
Es stellte sich nun heraus, dass dieser lt. KV einen jährlichen Sonderurlaub von 3 Tagen gehabt hätte.
Diesen wird er nun auch bekommen.

Aber wie ist das mit dem alten Dienstverhältnis, welches über ein Jahr unterbrochen wurde?

Danke!!


RE: Urlaub begünstigter Behinderter - ProF - 28.01.2021

Nachdem der Sonderurlaub nicht im UrlG sondern im KV geregelt ist, wird - wenn der KV dazu nichts gegenteiliges vorsieht - die allgemeine Verjährungsfrist nach dem ABGB anzuwenden sein und der Anspruch auf Sonderurlaub für 3 Jahre zurück verjährt sein dürfte.