Kurzarbeit und unwiderrufliche Überstundenpauschalen - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Kurzarbeit und unwiderrufliche Überstundenpauschalen (/showthread.php?tid=2630) |
Kurzarbeit und unwiderrufliche Überstundenpauschalen - KMst - 28.01.2021 Wie werden eigentlich die unwiderruflichen Überstunden(pauschalen) im Rahmen der Kurzarbeitsbeihilfe berücksichtigt wenn die Ausfallsstunden nur von der Normalarbeitszeit berechnet werden dürfen? Bekommt man für diese Stunden etwa keine Beihilfe? Welche Arbeitszeit ist bei Bestehen von Überstundenpauschalen oder All-In-Gehältern für die Bemessung der Ausfallstunden heranzuziehen?
RE: Kurzarbeit und unwiderrufliche Überstundenpauschalen - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.01.2021 Ganz einfach: diese Pauschalen sind in der Basis zur Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe enthalten (die Beihilfe wird höher). Die Frage der Ausfallszeit wird aber nur anhand der tatsächlichen Ausfalls-Normal-Stunden gelöst. RE: Kurzarbeit und unwiderrufliche Überstundenpauschalen - KMst - 29.01.2021 Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort! Irgendwo hab ich da "den Wurm drin". Bei mir errechnet sich aber eine niedrigere Beihilfe wenn ich als Basis jenes Bruttoentgelt inklusive der ÜStpauschale eingebe und die Beihilfe wird höher wenn ich nur das Brutto ohne Pauschale eingebe. Obwohl bei "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" ausdrücklich dabei steht, dass dies jenes Entgelt sein sollte inklusive der unwiderruflichen ÜStpauschale. Wenn ich also "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" jenes inklusive Überstundenpauschale eingebe, und die Normalarbeitszeit so wie vorgeschrieben auch keine Überstunden beinhalten darf, kommt weniger Beihilfe raus. Was mache ich falsch? RE: Kurzarbeit und unwiderrufliche Überstundenpauschalen - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.01.2021 Kann ich von außen leider nicht sagen. Das müsste man sich im Einzelfall im Detail ansehen. RE: Kurzarbeit und unwiderrufliche Überstundenpauschalen - KMst - 29.01.2021 Danke ! (Ich habe den Fehler gerade gefunden, die trotz niedrigerem Brutto höhere Beihilfe errechnete sich aus einem ganz anderen Grund, weil der Betrag nun knapp unter der Grenze von 2685,- lag, somit die Behilfenhöhe aufgrund der höheren Nettoersatzrate steigt - glaube/hoffe ich zumindest) |