Aktuelle Fragen an die ÖGK und ihre Antworten - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Aktuelle Fragen an die ÖGK und ihre Antworten (/showthread.php?tid=2646) |
Aktuelle Fragen an die ÖGK und ihre Antworten - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.02.2021 Aktuelle Fragen an die ÖGK und ihre Antworten Quelle Dienstgeber-Service Nr. 1/2021 mBGM und Verrechnungsgrundlage während Präsenzdienst bzw. bei Kranken- und Wochengeldbezug Frage: Ist während eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes bzw. bei 100 % Kranken- oder Wochengeldbezug eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) zu übermitteln? Wenn ja, welche Verrechnungsgrundlage ist auf der mBGM anzugeben? Antwort: Für den Dienstgeber besteht während der Dauer des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes sowie für die Dauer eines Anspruches auf 100 % Krankengeld oder Wochengeld weiterhin Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge. Bitte übermitteln Sie daher eine mBGM mit der Verrechnungsgrundlage „BV-Verrechnung mit Zeit in der BV“. Betriebliche Vorsorge bei neuerlichem Wochengeldbezug Frage: Eine unserer Mitarbeiterinnen ist bis 2.7.2021 in Karenz (Abmeldung mit „Entgeltanspruch Ende“ = 8.5.2019, „Betriebliche Vorsorge Ende“ = 28.8.2019, „Abmeldegrund“ = Karenz nach MSchG/VKG). Sie bezieht bis zum Ende der Karenz Kinderbetreuungsgeld. Nun ist eine neuerliche Schwangerschaft mit voraussichtlichem Geburtstermin 5.4.2021 eingetreten. Hat die Dienstnehmerin Anspruch auf Wochengeld? Wenn ja, ist für den Wochengeldbezug ein Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge zu leisten? Welche Meldungen sind zu erstatten? Antwort: Tritt während der Karenz der Versicherungsfall der Mutterschaft ein, besteht ein Anspruch auf Wochengeld, wenn zu diesem Zeitpunkt auch ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld vorliegt. Unterliegt das karenzierte Dienstverhältnis der Betrieblichen Vorsorge, sind für den Zeitraum des neuerlichen Wochengeldbezuges erneut vom Dienstgeber Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge zu entrichten. Die Bemessungsgrundlage wird aus den drei Kalendermonaten vor dem Beschäftigungsverbot für das erste Kind gebildet. Eine Anmeldung bei Beginn des Wochengeldbezuges („Betriebliche Vorsorge ab“) sowie eine Abmeldung bei Ende des Wochengeldbezuges („Betriebliche Vorsorge Ende“) sind zu übermitteln. Auf der mBGM ist jene Beschäftigtengruppe zu verwenden, die vor dem Beschäftigungsverbot für das erste Kind zur Abrechnung übermittelt wurde. Als Verrechnungsgrundlage ist „BV-Verrechnung mit Zeit in der BV“ auszuwählen. |