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EFZG Entgelt - Eva Maria - 03.02.2021 Wir haben nun folgende Diskussion: Nach dem EFZG muss der DN das regelmäßige Entgelt bekommen. z.B. der DN ist in einem Monat 2 Wochen in Urlaub und erhält für diese 2 Wochen den Schnitt der letzten 3 Monate. Kurz darauf ist er drei Wochen krank. Für die Schnittberechnung wird auch der Schnitt vom Urlaub (innerhalb von 3 Monaten) eingerechnet. Also eine Schnittberechnung vom Urlaubsdurchschnitt. Nun wird mir erklärt das ist falsch. Also der Urlaubsdurchschnitt gehört nicht in die folgende Schnittberechnung einbezogen. Meiner Meinung nach ist das sehr wohl richtig, weil das EFZG spricht vom regelmäßigem Entgelt und wenn er nicht in Urlaub gewesen wäre hätte er Überstunden gemacht und Prämien erhalten. Prämien sind in diesem Falle leistungsbezogen und müssten sowieso von den voll gearbeiteten Wochen berechnet werden. Wenn ich den Urlaubsschnitt nicht hineinrechne würden dem DN ja die regelmäßigen Überstunden (welche er ohne Urlaubsverbrauch gemacht hätte) fehlen. Liege ich nun wirklich falsch? Danke für eure Meinung |