Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit (/showthread.php?tid=2665) |
Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - Daniel - 04.02.2021 Guten Tag Fixkostenzuschuss ist ja Aufwandsmindernd diesen teile ich laut Antrag auf die jeweiligen Aufwandkonten auf der Umsatzersatz läuft aber in der 4er Klasse oder? geht dabei um die Pauschalierung im Gastgewerbe - ohne Umsatzersatz ist er unter den € 255.000,00 - mit liegt er über der Pauschalierungsgrenze und für Ersätze die 2020 betreffen aber erst 2021 eingelangt sind, buche ich auch bei Einnahmen Ausgaben Rechnern eine Abgrenzung und nehm die Ersätze ins betreffende Jahr retour - geht Ihr auch so vor? Kurzarbeitsbeihilfe pack ich in die 6er Klasse danke euch für die Unterstützung gruß daniel RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - bernadette - 10.02.2021 Hallo Daniel, die Grenze für die Gastgewerbepauschalierung ist seit 2020 € 400.000,--, auch bei den Betriebsausgaben wurden die Pauschalbeträge erhöht. https://www.wko.at/service/steuern/Pauschalierung_im_Gastgewerbe_ab_2013.html Die Zuschüsse (FKZ, Umsatzersatz, Verlustersatz) werden bei uns in der Kanzlei nur beim Bilanzierer abgegrenzt. LG Bernadette RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - Daniel - 10.02.2021 achja ganz vergessen die Grenze wurde ja erhöt danke fürs erinnern RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - wito75 - 10.02.2021 @bernadette: ich hatte dazu vorige Woche ein Seminar mit Herrn Dillinger vom FA Salzburg: die Zuschüsse (Umsatzersatz, FKZ, ...) gehören auch beim EA-Rechner in das Jahr, für welches es gebührt (wie beim Bilanzierer)!!!! RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - Jutta - 10.02.2021 War auch die Kernaussage beim Steuertag der ASW am 18.01.21, dass die Zuschüsse auch beim 4.3 abzugrenzen sind! Soll auch noch in die entsprechenden Richtlinien kommen. RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - AnVR - 23.02.2021 Das heißt also, wenn man den FKZ erst im 2021er Jahr beantragt, muss man das trotzdem beim 4.3 bereits bei seinen Aufwendungen im 2020er Jahr berücksichtigen? Verstehe ich das richtig? RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - Jutta - 23.02.2021 Die Fixkosten, welche für das Jahr 2020 beantragt werden - JA gehören abgegrenzt auch wenn Zufluss erst 2021 erfolgt. Wenn es den FKZ 800' betrifft, dann 09-12/20 ins Jahr 2020 und die Kostenanteile 01-06/21 bleiben natürlich im Jahr 2021. |