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Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - Druckversion

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Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - Daniel - 04.02.2021

Guten Tag

Fixkostenzuschuss ist ja Aufwandsmindernd
diesen teile ich laut Antrag auf die jeweiligen Aufwandkonten auf

der Umsatzersatz läuft aber in der 4er Klasse oder?
geht dabei um die Pauschalierung im Gastgewerbe - ohne Umsatzersatz ist er unter den € 255.000,00 - mit liegt
er über der Pauschalierungsgrenze

und für Ersätze die 2020 betreffen aber erst 2021 eingelangt sind, buche ich auch bei Einnahmen Ausgaben Rechnern eine Abgrenzung
und nehm die Ersätze ins betreffende Jahr retour - geht Ihr auch so vor? Wink

Kurzarbeitsbeihilfe pack ich in die 6er Klasse

danke euch für die Unterstützung

gruß
daniel


RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - bernadette - 10.02.2021

Hallo Daniel,

die Grenze für die Gastgewerbepauschalierung ist seit 2020 € 400.000,--, auch bei den Betriebsausgaben wurden die Pauschalbeträge erhöht.
https://www.wko.at/service/steuern/Pauschalierung_im_Gastgewerbe_ab_2013.html

Die Zuschüsse (FKZ, Umsatzersatz, Verlustersatz) werden bei uns in der Kanzlei nur beim Bilanzierer abgegrenzt.

LG Bernadette


RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - Daniel - 10.02.2021

achja ganz vergessen
die Grenze wurde ja erhöt

danke fürs erinnern Wink


RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - wito75 - 10.02.2021

@bernadette:
ich hatte dazu vorige Woche ein Seminar mit Herrn Dillinger vom FA Salzburg:
die Zuschüsse (Umsatzersatz, FKZ, ...) gehören auch beim EA-Rechner in das Jahr, für welches es gebührt (wie beim Bilanzierer)!!!!


RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - Jutta - 10.02.2021

War auch die Kernaussage beim Steuertag der ASW am 18.01.21, dass die Zuschüsse auch beim 4.3 abzugrenzen sind!
Soll auch noch in die entsprechenden Richtlinien kommen.


RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - AnVR - 23.02.2021

Das heißt also, wenn man den FKZ erst im 2021er Jahr beantragt, muss man das trotzdem beim 4.3 bereits bei seinen Aufwendungen im 2020er Jahr berücksichtigen? Verstehe ich das richtig?


RE: Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit - Jutta - 23.02.2021

Die Fixkosten, welche für das Jahr 2020 beantragt werden - JA gehören abgegrenzt auch wenn Zufluss erst 2021 erfolgt.

Wenn es den FKZ 800' betrifft, dann 09-12/20 ins Jahr 2020 und die Kostenanteile 01-06/21 bleiben natürlich im Jahr 2021.