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Vorsteuerkürzung / Privatanteil - Druckversion

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Vorsteuerkürzung / Privatanteil - Robert - 15.02.2021

Hallo,
vielleicht kann mir wer helfen bitte:

Steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze beim EAR. Vorsteuer steht daher nur im Verhältnis zu den Umsätzen zu.
Dementsprechend wird die Vorsteuer gekürzt.

Wenn nun noch ein Privatanteil z.B. für einen VST-Abzugsberechtigten PKW zum tragen kommt, wie wird richtig gerechnet?

Beispiel:
20% Umsätze = 40.000,--
0% d.h. steuerfreie Umsätze = 10.000,--
D.h. die zu 100% geltend gemachte VST wird um 20% gekürzt.

Bei alle Aufwandskonten wird die VST gekürzt und der Aufwand erhöht.

Wie ist es beim VST-abzugsberechtigten PKW mit z.B. 30% Privatanteil?
zuerst VST-Kürzung (und somit Aufwandserhöhung) und davon dann 30% PA?


2. Frage:
dieser VST-abzugsberechtigte PKW wird verkauft (ein Leasinggut aus dem Leasing herausgekauft und selbst weiterverkauft mit Verlust).

STB hat gebucht: Kl. 5 WEK PKW / 2800 und Kl. 4 Erlöse PKW / 2800 
das ganze ebenfalls in der Kl. 5 mit VST-Berichtigung. Ist das korrekt, das ich beim Kauf vom Leasing auch nochmals die VST-Korr. mache?

Und genau dieser Erlös des PKW-Verkaufs zählt dann auch noch für das Verhältnis stfr. und stpfl. Umsätze dazu und ändert das VST-Korrekturverhältnis nochmals, das kann doch nicht stimmen. Kann mir das wer beantworten?
Macht ja einen großen Unterschied ob ich 11% oder 20% VST-Kürzung habe (aufgrund PKW-Verkauf).

DANKE + LG
Robert