BMF äußert sich nun final über die Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz aus Si - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: BMF äußert sich nun final über die Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz aus Si (/showthread.php?tid=2715) |
BMF äußert sich nun final über die Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz aus Si - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.02.2021 BMF äußert sich nun final über die Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz aus Sicht von Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt "Back to the roots". So könnte man die neueste BMF-Info betreffend die Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz bezeichnen, die nun das BMF soeben als Folge meines "hartnäckig geführten verbindlichen Dialoges" nun dankenswerterweise herausgegeben hat. Diese Info entspricht dem, was ich noch Anfang Dezember 2020 publiziert hatte, jedoch als Folge der dann folgenden BMF-Infos ändern musste. Wenn Sie sich daran erinnern, so lautete meine ursprüngliche Darstellung in Bezug auf das fortbezahlte laufende Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz wie folgt: SV: pflichtig als laufender Bezug (Entgelt von dritter Seite) BV: pflichtig (weil sv-pflichtig) L: pflichtig (als laufender Bezug) J/6: erhöhend (!) - gilt analog auch für das Kontrollsechstel sowie für das J/12 sowie das BUAG-Jahreskontrollzwölftel DB/DZ/KommSt: frei Auf diese Darstellung läuft praktisch nun wieder alles hinaus. Die zwischendurch vehement vertretene BMF-Ansicht, wonach das Jahressechstel nicht erhöht würde (die Zahlung also insoweit "neutral" wäre), wurde wieder fallengelassen, weil sie praktisch nur ins weitere Chaos führte. Die (anteiligen) Sonderzahlungsanteile nach § 32 Epidemiegesetz werden nach Ansicht des BMF auf das Jahressechstel angerechnet, können aber genauso von DB, DZ und KommSt befreit werden, sodass dort die "Lohnabgabenmatrix" wie folgt aussieht: SV: pflichtig (als Sonderzahlung und Entgelt von dritter Seite) BV: pflichtig (weil sv-pflichtig) L: pflichtig (als sonstiger Bezug - Anrechnung auf das Jahres- und das Kontrollsechstel bzw. auf das BUAG-Jahreszwölftel und BUAG-Jahreskontrollzwölftel) DB/DZ/KommSt: frei Die Details zum soeben veröffentlichten BMF-Erlass finden Sie hier: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=7f6a1505-2dec-4ce6-9ca9-d518c80db9bc In der nächsten Ausgabe der WIKU-Personal aktuell sowie in meinen Jour fixe für dahoam-Veranstaltungen (23.03.2021 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 sowie am 26.03.2021 von 9 bis 11 Uhr) gehe ich auf diese Thematik ebenfalls ein. |