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Sonderbetreuungszeit - Irene - 02.03.2021 Liebe Forumsteilnehmer! Eine Mitarbeiterin bringt ein Schreiben von der Stadt Wien Gesundheitsdienst in dem steht: In der von Ihrem Kind besuchten Bildungseinrichtung Kindergarten .... sind in der Gruppe/Klasse KDG Hort-Halbtagsgruppe 7 mehrere COVID-19-Erkrankungsfälle aufgetreten. Es liegt der Verdacht vor, dass es sich um eine neuartige Variante handelt. Tragen Sie daher Sorge dafür, dass Ihr Kind für 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit der erkrankten Person, das ist bis inklusive 11.03.2021, nicht in den Kindergarten/die Schule geht und auch sonst keine Aktivitäten außerhalb von zu Hause wahrnimmt. Der Name des Kindes ist nicht angeführt. Einen Bescheid gibt es (bisher) nicht. Besteht mit diesem Schreiben Anspruch auf die Sonderbetreuungszeit oder kann nur Sonderbetreuungszeit vereinbart werden? Wenn nur vereinbarte Sonderbetreuungszeit möglich ist, müssen vorher andere Ansprüche auf Dienstfreistellung verbraucht werden, richtig? Danke! RE: Sonderbetreuungszeit - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.03.2021 Ohne nun zu juristisch zu werden, sollte im konkreten Fall tatsächlich ein Anspruch auf "Sonderbetreuungszeit" bestehen. Immerhin besteht zumindest ein Verdacht auf eine Infektion, sodass es zumindest wohl zu einer teilweisen Sperre der Kinderbetreuungseinrichtung kam (ev. auch zu einer kompletten Sperre). Unter den gegebenen Umständen jemand anderem die Aufsicht eines Kindes zu übertragen, bei dem ein Infektionsverdacht besteht, kann man wohl getrost vergessen, wodurch sich die Frage, ob man die Freistellung vereinbaren muss oder ob ein Anspruch besteht, meiner Ansicht nach erübrigt und daher auch nicht ein vorrangig anderer Entgeltsfortzahlungsanspruch besteht. |