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COVID-19-Präventionskonzepte für Betriebsstätten mit mehr als 51 ArbeitnehmerInnen - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.03.2021 COVID-19-Präventionskonzepte für Betriebsstätten mit mehr als 51 ArbeitnehmerInnen Quelle: Corona-Chefinfo-Newsletter der Wirtschaftskammer vom 15. März 2021 Die 4. Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 12. März 2021 bringt im § 6 eine Änderung für Betriebe mit mehr als 51 Arbeitnehmer/innen: Dem § 6 wird folgender Abs. 8 angefügt: „(8) Der Betreiber einer Betriebsstätte mit mehr als 51 Arbeitnehmern hat basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere zu enthalten: spezifische Hygienevorgaben, Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion, Risikoanalyse, Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen, Regelungen für Mitarbeiter- und Kundenströme, Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen. Der Betreiber einer Betriebsstätte mit mehr als 51 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern hat die Einhaltung dieser Bestimmungen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.“ |