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Kurzarbeit und Lockdownbranche - Druckversion

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Kurzarbeit und Lockdownbranche - Andrea 2 - 16.03.2021

Lieber Herr Kurzböck,

Gastrobetrieb ist nun seit Oktober 2020 in Kurzarbeit und wird mit Ende KUA in März 2021 bei der Mehrzahl der Mitarbeiter 100 % Ausfallstunden aufweisen, da nur dier Koch für Abholungen im Dienst war. Urlaub wurde keine genommen, es liegen Vereinbarungen mit Mitarbeiter vor, dass diese keinen Urlaub konsumieren wollen. Es liegt eine KUA Gewährung mit 90 % vor.

Ist hier mit Problemen bei der Endabrechnung zu rechnen, da die 90 % nicht erreicht wurden?
Es steht zwar überall dass 100 % Ausfall möglich ist bei Lockdownbranchen, aber wie gestaltet sich das wenn in der ganzen KUA Zeit 100 % Ausfall vorliegt.

Vielen Dank für Hilfe.


RE: Kurzarbeit und Lockdownbranche - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.03.2021

Für die Monate November 2020 bis März 2021 sollte es passen (das sind die "Lock-down-Monate").

Zusätzlichen Antrag braucht es dazu nicht.

Für den Monat Oktober 2020 muss - wenn die Beilage 2 genehmigt wurde - dennoch die Mindestarbeitszeit von 10 % beachtet werden.


RE: Kurzarbeit und Lockdownbranche - Andrea 2 - 17.03.2021

Vielen Dank