Kollektivvertragsaktualisierungen KW 11/2021 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 11/2021 (/showthread.php?tid=2827) |
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 11/2021 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.03.2021 Kollektivvertragsaktualisierungen KW 11/2021 Speditionen und Lagereibetriebe - KV-Abschluss per 1.4.2021 • Erhöhung der KV-Löhne um 1,55 % • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,55 % • Erhöhung der Zulagen um 1,55 % BABE (private Bildungseinrichtungen) - KV-Abschluss per 1.5.2021 • Erhöhung der KV- und IST-Gehälter um 1,70 %. • Verpflichtende Corona-Prämie von EUR 200,00 aliquot zum Ausmaß der Arbeitszeit o für Mitarbeiter*Innen, die zum Stichtag 15. September 2021 mindestens 6 Monate in einem nicht karenzierten Dienstverhältnis standen. Diese Prämie kommt nur bei jenen Unternehmen zur Auszahlung, die mehr als 40% vom Jahresumsatz (im Jahr 2020 oder im letzten ab-geschlossenen Geschäftsjahr) über das AMS und/oder das Sozialministeriumsservice und/oder ein österreichisches Ministerium (unabhängig von der Kofinanzierung durch Dritte) im Rahmen von Projektförderungen erzielen. • Arbeitsgruppe zur Arbeitszeitverkürzung. Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften - KV-Abschluss per 1.4.2021 • Die Gehälter werden um 1,55 % angehoben und auf volle 10 Cent gerundet. • Die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,55 % angehoben und auf volle Euro aufgerundet. • Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 1,55 % angehoben. Maschinenring-Service Genossenschaft NÖ - KV-Abschluss per 1.4.2021 • Die Lohnsätze werden in den Lohnkategorien 1,2,3 und 6 um 1,5% und in den Lohnkategorien 4,5 und 7 um 1,6% erhöht. • Lehrlingseinkommen und Praktikantenentschädigung werden um 1,6% erhöht. Rechtsanwaltsangestellte Wien - KV-Abschluss per 1.4.2021 • Erhöhung der Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag um 5,90 %. • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 5,90 %. • Zuschlag von 100% zu Überstunden ab der 11. und 12. täglichen Arbeitsstunde, sowie ab der 51. Wochenstunde. • Regelungen zu freiwilligen Praktika von Studierenden der Rechtswissenschaften, die in vorlesungs-freien Zeiten überwiegend zum Sammeln praktischer Erfahrungen beschäftigt werden: 80 % Bezahlung von BG 1 im 1. Berufsjahr und Arbeitspflicht von maximal 80 % der vertraglichen Arbeitszeit. |