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Belege aus Vorjahren - Druckversion

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Belege aus Vorjahren - Pfeiffer - 24.03.2021

Ein herzliches Hallo an alle,

ich habe für einen Kunden die Buchhaltung per 1.1.2019 übernommen. Vor ein paar Wochen ist der Jahresabschluss meines Vorgängers für das Jahr 2018 eingetrudelt.

Bei Überprüfung der OP-Listen hat sich herausgestellt, dass einige Rechnungen nicht gebucht sind. Dementsprechend sind natürlich auch die UVAs aus 2018 falsch und die Einkommensteuererklärung 2018 falsch.

Wie lange im nachhinein kann man Belege aus Vorjahren einbuchen? Sollte ich die 2018er Belege einfach im Abschluss 2019 berücksichtigen? Können diese Nachbuchungen auch in der Umsatzsteuerjahreserklärung für 2019 berücksichtigt werden?

Falls die nachträgliche Berücksichtigung nicht geht, müsste ich meinem Kunden eine Schadenersatzklage gegenüber der Vorgängerkanzlei empfehlen. Sein Schaden ist mit überhöhter Einkommensteuer und Umsatzsteuer relativ leicht bezifferbar und wird sich auf mehere tausend EUR belaufen.

Hat jemand einen Tip?

Beste Grüße
Alexander