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Kurzarbeit Phase 4 - Trinkgeldersatz - Druckversion

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Kurzarbeit Phase 4 - Trinkgeldersatz - Andrea 2 - 29.03.2021

Lieber Herr Kurzböck,

wir beabsichtigen KUA 4 zu beantragen.
Es wird überlegt die Option Trinkgeldersatz in Anspruch zu nehmen, würden dies aber nur für die Kellner beabsichtigen und die Köche und Putzfrau außen vor zu lassen. Ist es möglich eine solche Differenzierung vorzunehmen? 

Mit der Bitte um Antwort.

mfg


RE: Kurzarbeit Phase 4 - Trinkgeldersatz - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2021

Diese Möglichkeit zur Differenzierung sehe ich persönlich nicht wirklich.

Wenn die Option "gezogen" wird, dann muss sie für alle in Frage kommenden Arbeitnehmer/innen gezogen werden, die sich in Kurzarbeit befinden. 

Eine Differenzierung kann sich ev. dadurch ergeben, dass es im Vorfeld durch eine Dynamisierung bereits zu einer Anhebung des Brutto vor Kurzarbeit kam und möglicherweise dadurch bereits die 5 % erreicht oder überschritten wurden oder ev. auch dadurch, dass durch diese Option beim einzelnen Arbeitnehmer oder bei der einzelnen Arbeitnehmerin ein niedrigeres Mindestbruttoentgelt "herauskommt".


RE: Kurzarbeit Phase 4 - Trinkgeldersatz - Andrea 2 - 29.03.2021

Vielen Dank