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Weitere aktuelle FAQ zum Kurzarbeitsbonus - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2021

Weitere aktuelle FAQ zum Kurzarbeitsbonus

Ich habe nun den Kurzarbeitsbonus für jemanden abgerechnet, der abgerechnet und komme nicht auf € 175,00 netto, sondern auf einen Betrag, der höher ist. Was habe ich da falsch gemacht?

Grundsätzlich sind die € 175,00 netto ein Richtwert. Jedoch darf ich anregen, dass Sie bitte kontrollieren, ob von dem neuen Bruttobetrag (unter Berücksichtigung der € 300,00/€ 350,00) auch der SV-Dienstnehmeranteil berechnet und in Abzug gebracht wird. Die SV-Beitragsgrundlage bleibt zwar unverändert gleich, jedoch besteht durch den höheren Bruttobetrag eine höhere betragliche Möglichkeit, einen SV-Dienstnehmeranteil in Abzug zu bringen (nach oben limitiert natürlich mit der „fixierten Beitragsgrundlage“). Um diesen Betrag reduziert sich somit auch der Anteil, welchen der Dienstgeber tragen muss. Dadurch wird der SV-Dienstnehmeranteil, der tatsächlich in Abzug gebracht wird möglicherweise höher und die Lohnsteuer ev. niedriger.
 

Wird der Kurzarbeitsbonus im Falle grenzüberschreitender Arbeitnehmereinsätze steuerlich so behandelt wie die Kurzarbeitsunterstützung?

Definitiv ja. In Bezug auf Grenzgänger/innen, die in Österreich arbeiten und in Deutschland wohnhaft sind und bei denen das Grenzgängerabkommen des DBA Österreich zur Anwendung kommt, bedeutet dies, dass auch der Kurzarbeitsbonus in Österreich zu besteuern ist.