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Testpflicht bei der Ausreise aus Nordtirol sowie aus den Bezirken Schwaz und Kufstein - Druckversion

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Testpflicht bei der Ausreise aus Nordtirol sowie aus den Bezirken Schwaz und Kufstein - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.03.2021

Testpflicht bei der Ausreise aus Nordtirol sowie aus den Bezirken Schwaz und Kufstein
 
Corona-Newsletter WK OÖ vom 31.03.2021 
Die Testpflicht gilt im Bezirk Kufstein und Nordtirol von Mittwoch, 31. März bis Mittwoch, 14. April 2021, im Bezirk Schwaz bis 8. April 2021.
Ab heute Mittwoch, 31. März, bis Mittwoch, den 14. April 2021, gilt eine Testpflicht bei der Ausreise aus den Bezirken Kufstein und Schwaz (Schwaz bis 8. April 2021) sowie bei der Ausreise aus Tirol (ausgenommen Osttirol, Jungholz, Vomp-Hinterriss) - dabei ist es unerheblich, ob von Tirol aus in andere österreichische Bundesländer oder ins Ausland gefahren wird. Diese Testpflicht greift nicht bei der Einreise nach Tirol.
Bei der Ausreise aus den Bezirken Kufstein und Schwaz bzw. aus Nordtirol gilt: Ab Mittwoch, 31. März 2021 muss jede Person, die sich länger als 24 Stunden im Bezirk Schwaz und Kufstein bzw. Nordtirol aufgehalten hat, beim Verlassen des Bezirks Schwaz bzw. Kufstein bzw. beim Verlassen Nordtirols einen negativen Corona-Test vorweisen.
Der Transit durch den die Bezirke Kufstein und Schwaz bzw. durch Nordtirol ist ohne Test möglich. Auch hier geht es um das Glaubhaftmachen bei einer Kontrolle.
An den Grenzen zu den Bezirken Kufstein und Schwaz sowie zu Nordtirol wird die Testpflicht stichprobenartig überprüft. Kann kein gültiges, negatives Testergebnis vorgewiesen werden, kommt es zu einer Zurückweisung bzw. zu einer Verwaltungsübertretung/Verwaltungsstrafe.