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Ausfallsbonus - Hendrich Günter - 02.04.2021 Anfrage eines Mitglieds des NÖBBC (Sigrid) Eine Einzelunternehmerin hat 2 Betriebe: Tanzstudio – gesperrt und Null Umsatz Dolmetscherin selbständig – im Jänner 21 mehr Umsatz als im Vergleichszeitraum Darf ich beim Ausfallsbonus nur den einen Betrieb beantragen, also das Tanzstudio, oder muss ich Tanzstudio und Dolmetsch zusammenzählen? Im ersteren Fall hat sie Anspruch auf den Ausfallsbonus – was ja auch logisch ist. Im zweiteren Fall hat sie keinen Anspruch auf den Ausfallsbonus, der erforderliche Umsatzrückgang ist nicht vorhanden. Kann uns wer helfen? Vielen Dank Günter Hendrich |