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Mitarbeiter Ausländische Niederlassung Transportunternehmen - Druckversion

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Mitarbeiter Ausländische Niederlassung Transportunternehmen - GeorgNalbant - 08.04.2021

Guten Tag zusammen,

Ich suche bisher leider vergeblich eine Antwort auf eine arbeitsrechtliche Frage:

Ein Unternehmen aus einem EU Drittland möchte in Österreich eine Niederlassung gründen. Es soll das Gewerbe der Kleintransporteure ausgeübt werden. Die Transporte sind hauptsächlich aus dem Drittland in verschiedene europäische Länder. 

Dazu werden in Österreich Fahrzeuge angeschafft und angemeldet. Die Aufträge kommen von Unternehmen aus dem Drittland, die Rechnung wird aber im Namen der österreichischen Niederlassung gelegt. 

Arbeitsrechtlich interessiert mich die Frage, ob Mitarbeiter aus der ausländischen Zentrale die Fahrzeuge aus Österreich bewegen dürfen. Diese Mitarbeiter werden sich nie in Österreich aufhalten, außer sie liefern eine Fuhre nach Österreich oder holen hier eine ab. Sie sind bei der ausländischen Zentrale angestellt und steuerlich als auch sozialversicherungspflichtig registriert. Entsteht hier irgendwie ein arbeitsrechtlicher Bezug zu Österreich?

Vielen Dank

Beste Grüße
Georg Nalbant


RE: Mitarbeiter Ausländische Niederlassung Transportunternehmen - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.04.2021

Grenzüberschreitende Sachverhalte sollte man "aus gutem Grund" eher im Rahmen einer Beratung klären.

Man kann zwar so manches schablonenartig behandeln, aber es sind dann häufig die Details des Sachverhaltes, die dann konkret ausschlaggebend sind.

Was ich damit sagen möchte, ist, dass man auch in Zusammenhang mit dem hier geschilderten Sachverhalt noch nicht ganz schlau wird, wie sich die Sache tatsächlich darstellt, weshalb es Sinn macht, dass man sich hier im Detail noch schlau macht.

Für den Fall, dass eine Unternehmensgründung in Österreich geplant ist, könnten Sie zB eine diesbezügliche Beratung auch direkt bei der Wirtschaftskammer in Erwägung ziehen.

Es könnte möglicherweise nicht nur eine arbeitsrechtliche Frage sein, sondern unter Umständen auch eine "verkehrsrechtliche" Komponente habe, die ich aber aufgrund der Sachverhaltsschilderung nicht wirklich ausmachen kann.

Gehe ich rein nach Ihren Schilderungen, so wird sich eine Tangente zu österreichischem Arbeitsrecht nicht wirklich gut herstellen lassen können (das ist aber - wie erwähnt - ohne Gewähr).