Kollektivvertragsaktualisierungen KW 14/2021 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 14/2021 (/showthread.php?tid=2914) |
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 14/2021 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.04.2021 Kollektivvertragsaktualisierungen KW 14/2021 Arbeitskräfteüberlasser – Arbeiter/innen – KV-Abschluss (rück-wirkend) per 1.1.2021 • Die KV-Löhne steigen um 1,45 % (BG A zzgl. € 0,10) • Die Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht. Diözese Linz – KV-Abschluss (rückwirkend) per 1.1.2021 • Die KV-Gehaltstafel und alle Zulagen werden um 1,50 % erhöht werden, die Werte der Gehälter auf den nächsten Euro aufgerundet. • Anrechnung einer unbezahlten Freistellung bis zu einem Monat auf alle dienstzeitabhängige Ansprüche • Erstmaliger Schuleintrittstag des (Pflege- und im gemeinsamen Haushalt lebenden Stief-)Kindes ist dienstfrei (Anlasstag) • Freiwilligenarbeit in Katastrophenhilfeorganisationen ist bezahlte Freistellung nach § 8 Abs 3a AngG statt bisher unbezahlter Urlaub (wenn mit der Dienstgeberin eine Verein-barung über eine Freistellung getroffen wird) • Derjenige Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt mit Kind lebt, hat dennoch Anspruch auf Karenz/Papamonat • Absicherung der vereinheitlichten Praxis hinsichtlich Anrechnung von Vordienstzeiten • Karenz-, Bildungs- und Betreuungszeiten nach AVRAG während eines aufrechten Dienstverhältnisses werden zur Gänze auf dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet: Vorrückung, Urlaubsstichtag, Kündigungsfrist, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Treueprämie, Abfertigung alt • Militär-, Wehr-, Zivildienst während eines aufrechten Dienstverhältnisses nach § 8 APSG sind zu 100% auf dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen (bisher 50%) • (Präzisierung) vorgezogene 6. Urlaubswoche bei ununterbrochener(!) 3-jähriger Dienstzeit • Stichtagsregelung (statt Durchschnitt) bei Treueprämie hinsichtlich der Höhe (bei schwankendem Anstellungsausmaß) • Kündigungsfrist bei DN-Kündigung: nur für G8- und G9-DienstnehmerInnen im Einzel-dienstvertrag ausdehnbar auf bis zu 3 Monaten • Div. Anpassungen/Ergänzungen im Musterdienstvertrag Geltungsbeginn: 1.1.2021 Expeditarbeiter/innen – KV-Abschluss per 1.4.2021 • Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne werden mit 1. April 2021 um 1,45 Prozent bei einer Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag erhöht. • Dadurch ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne um 1,55 Prozent. • Die innerbetrieblichen Ist-Löhne werden zum gleichen Zeitpunkt um den Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohnposition ergibt, sofern innerbetrieblich keine Besserstellung vereinbart ist (Parallelverschiebung). • Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Verhandlungspartner in Gespräche zu einer Re-form des Expedit-Kollektivvertrages eintreten und diese längstens bis zum 31.12.2021 zu einem Abschluss bringen. Floristen und Blumeneinzelhändler – KV-Abschluss per 1.2.2021 • Erhöhung der Mindestlöhne im Durchschnitt um 4,26 %. • Erhöhung des Lehrlingseinkommens im Durchschnitt um 7,04 %. • Festlegung der Lehrlingseinkommen für die Ausbildung nach den § 8b 1 und § 8b 2 Berufsausbildungsgesetz. Im Rahmenrecht: • Andere Verteilung der Normalarbeitszeit – Flexibles Model 38/10. • Bei einer Reduzierung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 38 Stunden, kann die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit erhöht werden. Der Durch-rechnungszeitraum beträgt maximal 13 Wochen. • Redaktionelle Anpassungen im Rahmenrecht durchgeführt. Konditoren Oberösterreich – KV-Abschluss per 1.2.2021 • Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 2,23 % • Fünf Lohnkategorien wurden überproportional erhöht, um die € 1.500,00 Mindest-lohn in Etappen zu erreichen. • Aufrundung der Monatslöhne auf volle Euro-Beträge Raiffeisenlagerhäuser Kärnten – KV-Abschluss per 1.4.2021 • Die Kollektivvertrags-Gehälter und das Fixum werden um 1,50 % erhöht und die Beträge auf volle Eurobeträge aufgerundet. • Überzahlungen zum 31. März 2021 bleiben in ihrer euromäßigen Höhe aufrecht. • Die Lehrlingsentschädigung wird ü erhöht. Sie beträgt o im 1. LJ € 711,00, o im 2. LJ € 850,00, o im 3. LJ € 1.115,00, o und im 4. LJ € 1.183,00. • Eine Arbeitsgruppe wird zu folgenden Themen eingerichtet: - Harmonisierung der Diätenregelung (für 4 KVs. - redaktionelle und legistische Anpassungen an das LAG neu. - Überarbeitung der Berufsbilder in den Verwendungsgruppen. |