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Urlaubsanspruch bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt - Generalanwalt beurteilt Ver - Druckversion

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Urlaubsanspruch bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt - Generalanwalt beurteilt Ver - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.04.2021

Urlaubsanspruch bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt - Generalanwalt beurteilt Verfall von "Resturlaub" für laufendes Urlaubsjahr als unionswidrig

Noch ist nichts passiert, aber die Wahrscheinlichkeit steigt, dass

1. das von mir prognostizierte Ergebnis, wonach § 10 Abs. 2 UrlG mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist,

2. was bedeutet, dass man auch im Falle eines unberechtigten vorzeitigen Austrittes seine Urlaubsersatzleistung für das laufende Urlaubsjahr wird bekommen müssen.

Der Generalanwalt hat im Rahmen seines Schlussantrages dem EuGH empfohlen, in diesem Sinne zu urteilen.

Das endgültige Urteil dazu wird wohl in den nächsten Wochen zu erwarten sein (ev. noch VOR der Sommerpause) und es ist zu erwarten, dass es im geschilderten Sinne ergehen wird.

Weitere Details dazu finden Sie hier:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA210401438