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Steuerfreiheit bei Diäten Güterbeföroderung - Druckversion

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Steuerfreiheit bei Diäten Güterbeföroderung - ad4 - 21.03.2019

Hallo! Lt. KV Güterbeförderung müssen Diäten ausbezahlt werden sobald das Werksgelände (Betriebsstätte) verlassen wird. Somit ist die Steuerfreiheit nach Par 3 auch gegeben, wenn der DN nur 3 km von der Betriebsstätte entfernt den ganzen Tag fährt (länger als 3 Stunden) bzw. ein Arbeiter auf einer Baustelle z.B. innerhalb der Gemeinde den ganzen Tag arbeiten. D.h. die 25 km von den Werbungskosten spielt bei der Steuerfreiheit in diesen Fällen keine Rolle. Danke. MfG


RE: Steuerfreiheit bei Diäten Güterbeföroderung - Wilhelm Kurzböck - 21.03.2019

Korrekt!