Grenzüberschreitendes Dienstverhältnis - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Grenzüberschreitendes Dienstverhältnis (/showthread.php?tid=3055) |
Grenzüberschreitendes Dienstverhältnis - Daniel - 06.05.2021 Guten Morgen Kollegen folgender Sachverhalt Dienstnehmerin ist bei einem österreichischen Verein Tätig. Der Tätigkeitsort liegt aber zu 100% in Ihrem Wohnsitzstaat Deutschland. Die Dienstnehmerin hat sich in Deutschland angemeldet und rechnet dort selbst ab. Jetzt: im geringfügigen Ausmass wird Sie nun wohl 1-2 Tage pro Woche auch in Österreich tätig werden. laut Deutschem Finanzamt ist sie trotzdem nicht in Ö als Grenzgänger anzumelden, solange die Beschäftigung nicht über die Geringfügigkeitzsgrenze geht. Laut deutschem Finanzamt wurden einfach Mehrstunden gemeldet. ich persönlich hätte Sie nun in Österreich geringfügig angemeldet. kennt sich jemand mit grenzüberschreitenden Dienstverhältnisen aus? bei der ÖGK bekomme ich keine zufriedenstellende Auskunft RE: Grenzüberschreitendes Dienstverhältnis - ProF - 06.05.2021 Die DN ist deshalb keine Grenzgängerin, weil sie nicht arbeitstäglich vom Wohnort zum Arbeitsort fährt und wieder zurückkehrt, also nur zum Arbeiten nach Ö kommt. Damit folgt die Besteuerung den normalen Grundsätzen des Art 15 DBA Ö/D. Die Tätigkeit wird tageweise für einen österr AG in Ö ausgeübt, daher hat Ö für diese Tage das Besteuerungsrecht. SV in Ö fällt nicht an, wenn sie in DE zu SV gemeldet ist (Nachweis mit Formular A1, das von der dt SV auszustellen ist). Die Lst für die Arbeitstage in Ö ist so zu ermitteln, dass der Monatslohn entsprechend der Arbeitstage auf die Tätigkeit in D und Ö aufzuteilen ist. Die Arbeitstage sind sodann auf Kalendertage (Steuertage) umzurechnen (vgl. LStR 2002 Rz 1186a) und nach der Tagestabelle zu versteuern. Ebenso ist die KommSt für die Arbeitstage in Ö abzuführen. DZ richtet sich nach dem DB und der DB nach der SV - liegt daher eine aufrechte SV in D vor, ist insoweit ein Ö keine Beitragpflicht gegeben. RE: Grenzüberschreitendes Dienstverhältnis - Daniel - 06.05.2021 Morgen, danke vorerst für deine Meldung ganz Ehrlich - keine Ahnung wie das gemacht werden soll in Deutschland hat sie bei Ihrem Minijob nun einfach die Stunden erhöht - laut Deutschland sei dies somit erledigt mein Veständnis ist allerdings auch, dass für die Tage in Österreich in Österreich was passieren sollte |