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Informationen der Wirtschaftskammer Österreich zur Kurzarbeitsbeihilfe für die Phase - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.05.2021 Information der Wirtschaftskammer Österreich A) Nachträgliche Erhöhung der Ausfallstunden von über 70 % in Phase 3 Trotz intensiver Bemühungen bleibt es bei der Richtlinienregelung, wonach Änderungsbegehren für Arbeitszeitausfälle über 70 % nach dem 31.3. verspätet sind. Kurzarbeitsbetriebe, die ursprünglich weniger als 70 % Ausfallstunden beantragt haben, erhalten für die ursprünglich nicht beantragten Ausfallstunden von über 70% keine Beihilfe. B) Rückforderungen von Kurzarbeitsbeihilfen für Pensionsbezieher-innen in Phase 3 Das AMS wird jene Kurzarbeitsbeihilfen aus der Phase 3 zurückfordern, die für Beschäftige ausbezahlt wurden, die das Regelpensionsalter bereits erreichten und eine Alterspension bezogen. Diese Rückforderung entspricht der Richtlinie und findet sich seit der Phase 3 ausdrücklich in der Verpflichtungserklärung (Punkt 2) C) Schulungskostenförderung während Kurzarbeit - Schulungsmaßnahme reicht von Phase 3 in die Phase 4 Weiterbildungen, die in der Phase 3 begonnen haben und in die Phase 4 hineinreichen, müssen in Phase 4 noch einmal, und zwar unverzüglich nach Erhalt der neuen Projektnummer beantragt werden. |