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Investition in fremdes Gebäude - unecht Stbf - Druckversion

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Investition in fremdes Gebäude - unecht Stbf - PELA - 15.06.2021

Liebe Kollegen/Innen,

folgender Sachverhalt: Gesellschafterin einer GmbH kauft als Privatperson ein Kaffeehaus und übt die Vst Option beim Kauf nicht aus; unecht steuerbefreit; vermiete das Kaffeehaus an die GmbH und schreibt die Mietvorschreibung ohne Ust; die GmbH investiert(renoviert) in dieses Kaffeehaus; fällt die GmbH nun auf Grund des unecht steuerbefreiten Kaufes durch die Vermieterin um die Vorsteuern im Zuge dieser Investitionen um? Greift die unechte Steuerbefreiung bis auf die GmbH durch im Fall der Sanierung in fremde Gebäude?
Danke im Voraus!


RE: Investition in fremdes Gebäude - unecht Stbf - Reinhold Auer - 17.06.2021

Die Option beim Kauf hat mir einer etwaigen folgende USt-Pflicht oder VSt-Abzugsberechtigung nichts zu tun. Übrigens kann nur der Verkäufer der Liegenschaft auf die USt-Pflicht optieren oder nicht - egal ob der Käufer das möchte oder nicht, weil Sie geschrieben haben - die Gesellschafterin hat die Option nicht ausgeübt. Der Umstand, dass der Kauf ohne USt-Option und somit ohne Vorsteuerabzug war, hat auf die folgende Vermietung keinen Einfluss. Die Gesellschafterin hätte dennoch an die GmbH mit USt vermieten können, soferne die GmbH selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Betreffend der Sanierungen der GmbH in das Mietobjekt steht der Vorsteuerabzug zu, wenn die GmbH selbst grundsätzlich Vorsteuerabzugsberechtigt ist, was beim Kaffeehaus der Fall sein wird, wenn nicht die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt. Der generelle Beobachtungszeitraum von 20 Jahren gem. § 12 Abs. 10 UStG 1994 ist aber zu beachten.


RE: Investition in fremdes Gebäude - unecht Stbf - PELA - 20.06.2021

S.g. Herr Auer,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Habe wieder etwas dzu gelernt! MFG Petra Langstadlinger