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Kollektivvertrag Arbeiter*innen in der Arbeitskräfteüberlassung - Kündigungsregelunge - Druckversion

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Kollektivvertrag Arbeiter*innen in der Arbeitskräfteüberlassung - Kündigungsregelunge - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.06.2021

Kollektivvertrag Arbeiter*innen in der Arbeitskräfteüberlassung - Kündigungsregelungen bleiben auch nach dem 30.9.2021 unverändert

Die Kündigungsregelungen nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter*innen in der AKÜ ändern sich auch nach dem 30.09.2021 nicht.


RE: Kollektivvertrag Arbeiter*innen in der Arbeitskräfteüberlassung - Kündigungsregelunge - Robert - 21.06.2021

Hallo,
gibt es da die Quelle dazu?
WKO?

DANKE schön,
LG
Robert Müller