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Kurzarbeit Juni - keine Ausfallstunden - Druckversion

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Kurzarbeit Juni - keine Ausfallstunden - Daniel - 25.06.2021

Guten Morgen Kollegen,

wie ist der korrekte Ablauf, sollten im Juni keine Ausfallstunden anfallen
dies wird wohl vermehrt bei mir der Fall sein - da ja ziemlich viel geöffnet hat

AMS ist klar, hier werden wir für die Mitarbeiter in Kurzarbeit eine Nullmeldung senden

Personalverrechnung?
- wird hier im Juni der Bezug ohne Kurzarbeit abgerechnet - ganz normal lfd Entgelt
- wird lediglich der Mindestbruttobezug abgerechnet und ausbezahlt da der Dienstnehmer ja noch nich Kurzarbeit steht
- wird der Mindestbruttobezug abgerechnet und eine Überzahlung damit der DN auf den normalen Brutto kommt geleistet 

Vielen Dank für die Hilfe

schöne grüße
daniel


RE: Kurzarbeit Juni - keine Ausfallstunden - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.06.2021

Wenn das Entgelt, das als Folge der Arbeitsleistung oder einer Entgeltsfortzahlung (ausgenommen Entgelt für Urlaub oder Zeitausgleich) höher liegt als das Mindestbruttoentgelt, dann ist gemäß Sozialpartnervereinbarung auch dieses höhere Entgelt zu bezahlen.

In diesen Fällen sollte die Lohnart "Kurzarbeitsunterstützung" normalerweise nicht zur Anwendung gelangen und ist daher auch nichts kommunalsteuerfrei.

Beachten Sie bitte, dass solange die Kurzarbeit noch "läuft" (wenngleich ohne Kurzarbeitsunterstützung - wie beschrieben), dennoch die fiktive (fixierte) SV-Beitragsgrundlage anzusetzen ist (ein Ärgernis, das wir uns bemüht haben, wegzubekommen, aber vorerst leider vergeblich). Im Bereich der Betrieblichen Vorsorge wäre die fiktive (fixierte) BV-Beitragsgrundlage nur dann heranzuziehen, wenn diese höher ist als die effektive BV-Beitragsgrundlage. Sollte also das tatsächliche Entgelt in dieser Zeit, welches zugleich BV-pflichtig ist, über dem fiktiven BV-Grundlagenwert liegen, dann wäre dieses heranzuziehen (dort haben wir das gewünschte Ergebnis geschafft).