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Verlängerung Sonderfreistellung für werdende Mütter im Falle körpernaher Tätigkeiten - Druckversion

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Verlängerung Sonderfreistellung für werdende Mütter im Falle körpernaher Tätigkeiten - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.06.2021

Corona-Chefinfo der WKO vom 28. Juni 2021

Im Nationalrat wurde beschlossen, dass die Sonderfreistellung für schwangere Dienstnehmerinnen in körpernahen Berufen bis 30.9.2021 verlängert.

Ausgenommen von diesem Freistellungsanspruch sind Schwangere, die bereits vollimmunisiert (beide Impfungen) sind oder sobald die Vollimmunisierung ab dem 1.7.2021 eintritt. Dies gilt auch für bereits freigestellte schwangere Arbeitnehmerinnen. 

Die Dienstnehmerin muss dem Arbeitgeber 14 Tage vorab mitteilen, wann der vollständige Impfschutz eintreten wird.


Detailinformationen finden Sie unter folgenden Links:

WK-Merkblatt: 

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/sonderfreistellung-covid-19-fuer-schwangere.html

FAQ Arbeitsministerium: 

https://www.bma.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Freistellung-von-Schwangeren.html

FAQ Gesundheitskasse: 


https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.863268&portal=oegkdgportal