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KV Metall, Entfernungszulage und Montagezulage - Druckversion

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KV Metall, Entfernungszulage und Montagezulage - Doris - 11.04.2019

Hallo!

Wir diskutieren gerade über die Entfernungszulage und Montagezulage beim KV Metall, Arbeiter.
Meines Erachtens ist die Montagezulage nach dem Ausfallsprinzip an Urlaubstagen und im Krankenstand weiter zu bezahlen, da sie Entgelt darstellt.
Definition Verdienstbegriff unter Punkt X des KV:
"In den Verdienst sind einzubeziehen: Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Montage-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen sowie Vorarbeiterzuschlag, soweit sie in den letzten 13 Wochen vor Anfall des Anspruches ständig bezahlt wurden."
Die Entfernungszulage ist meiner Meinung nach nicht weiterzuzahlen, da sie ja eine Aufwandsentschädigung darstellt. Kolleginnen sind anderer Meinung.

Kann uns da jemand weiterhelfen?

Herzlichen Dank!


RE: KV Metall, Entfernungszulage und Montagezulage - Wilhelm Kurzböck - 12.04.2019

Die Montagezulage stellt Entgelt dar und ist auch in den gesetzlichen Entgeltsfortzahlungsfällen fortzahlungspflichtig.

Die Entfernungszulage stellt primär Aufwandsersatz dar und gehört jedenfalls nicht in der Lohnfortzahlung berücksichtigt.

Bei der Berechnung der Abfertigung ALT ist allerdings bei der großen Entfernungszulage jener Teil des Tagesgeldes, der betragsbedingt pflichtig ist, wenn er regelmäßig anfällt, mitzuberücksichtigen.