Fachforum für Rechnungswesen
Fallweise wird Dienstnehmer Gastro KV - Druckversion

+- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum)
+-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Thema: Fallweise wird Dienstnehmer Gastro KV (/showthread.php?tid=345)



Fallweise wird Dienstnehmer Gastro KV - Jeanny - 15.04.2019

Hallo,

muß man fallweise Beschäftigungszeiten gem. Gastro KV auf Dienstzeiten anrechnen? Die Mitarbeiterin wird jetzt fix eingestellt und ich bin mir nicht sicher, ob ich bei der Einstufung auch die Fallweise Zeiten anrechnen muß? Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen bitte.

Lg Jeanny


RE: Fallweise wird Dienstnehmer Gastro KV - Wilhelm Kurzböck - 16.04.2019

Das kann man leider nur anhand des konkreten KV-Textes herausfinden.

Die Bezeichnung "Gastro-KV" ist da unter Umständen nicht so ganz hilfreich, da es eine Arbeiter-Version sowie eine Angestellten-Version gibt und da auch teilweise 9 verschiedene Bundesländerversionen.


RE: Fallweise wird Dienstnehmer Gastro KV - Jeanny - 16.04.2019

Es handelt sich um den Gastro Arbeiter KV für Wien und die fallweise DN war auch Arbeiterin und soll jetzt vollversicherte Arbeiterin mit 15 Std/Woche angemeldet werden. 

Vielen Dank für die Hilfe


RE: Fallweise wird Dienstnehmer Gastro KV - Wilhelm Kurzböck - 17.04.2019

Sollten die "Unterbrechungen" (zwischen den Einsatztagen) die Zahl 4 überschreiten, dann unterbleibt eine Anrechnung.

Falls nicht (also falls es maximal 4 Unterbrechungen gab), darf die Summe der Unterbrechungstage während der Anwartschaftszeit (zB in den ersten drei Jahren) maximal 365 Tage betragen haben, dann werden die Arbeitstage angerechnet.

Das finden Sie in Punkt 10 des besagten Kollektivvertrages.


RE: Fallweise wird Dienstnehmer Gastro KV - Jeanny - 17.04.2019

Sehr geehrter Herr Kurzböck, 
vielen Dank für Ihre Hilfe. 
Liebe Grüße
Jeanny