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Arbeitnehmerveranlagung Verstorbener - Druckversion

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Arbeitnehmerveranlagung Verstorbener - Walpurga Wendl - 09.05.2019

Die Abhandlung beim Notar ist bereits erledigt.

Es gibt nur einen Erben, die Ehefrau (keine Kinder).

Da das Ehepaar weder einen PC und damit auch keinen Onlinezugang hat, die Veranlagung daher immer in Papierform gemacht hat, machen wir auch die letzte Veranlagung so.

Habe jetzt herausgefunden, dass man vor den Namen des Verstorbenen nur "Verlassenschaft nach...." setzen muss.

Kann das jemand bestätigen?

mfg
Walpurga Wendl


RE: Arbeitnehmerveranlagung Verstorbener - Wilhelm Kurzböck - 09.05.2019

Das ist auch meine Erfahrung dazu.


RE: Arbeitnehmerveranlagung Verstorbener - Ariane - 16.05.2019

Also solange die Einantwortung offen ist gilt “Verlassenschaft nach....“

Sobald alles eingeantwortet ist. Einfach die Verlassenschaftsabhandlung in Kopie beilegen. Wenn es nur einen Erben gibt lautet die Zustellung dann an zB “Frau XY als Erbin nach...“
Bei mehreren Erben müssen alle angeführt werden.

Das Finanzamt sollte sich um die richtige Bescheidadressierung kümmern. Ist diese falsch wird der Bescheid nicht rechtskräftig.

Liebe Grüße
Ariane