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Nachweise Arkeitskräfteüberlassung - erich - 27.07.2021 Guten Tag, aktuell GPLB Prüfung bei Arbeitskräfteüberlassern im Tiroler Unterland (OEGK-T) ... die mächtigste Frage dabei: Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz (mehr als 120 km entfernt), lassen sich in der Nähe der Beschäftigerbetriebe nieder (Nebenwohnsitz). Die Mitarbeiter sind schon viele Jahre in der Nähe der Beschäftigerbetriebe tätig und haben dort ihren Nebenwohnsitz. Bezahlt wurden freie Taggelder und Nächtigungsgelder im maximalen Ausmaß. Ein Mitarbeiter hat Meldebestätigungen gebracht z.b. 2015 und 2019 (Hauptwohnsitz), gelegentlich Tankrechnungen, sowie einige Bankomatbehebungen am Hauptwohnsitz von seinem Girokonto. Der Mitarbeiter wohnt am Hauptwohnsitz bei seiner Mutter lt. eigenen Angaben. Der Arbeitgeber hat nichts weiter überprüft. Bei der Prüfung stellt der Prüfer fest, dass die Gattin des Mitarbeiters am Nebenwohnsitz lebt und mittlerweile ein Kind hat und dass auch ein KFZ auf den Mitarbeiter im Bezirk des Nebenwohnsitzes zugelassen ist. Der Prüfer stellt auch fest, dass am Hauptwohnsitz noch 2 Brüder des Mitarbeiters wohnen. Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber dies wissen muss und erfragen muss oder reichen die Angaben des Mitarbeiters und die Unterlagen, die er beigebracht hat? Wie stehen da die Chancen bzw. wo beginnt und wo endet die Verpflichtung des Arbeitgebers bei welchen Unterlagen. Es ist dem Arbeitgeber ja kaum zumutbar dies bei jedem seiner z.B. 100 Mitarbeiter ständig zu überprüfen? Bei einem anderen Mitarbeiter ebenfalls - Hauptwohnsitzbestätigungen aus zwei unterschiedlichen Jahren, schriftliche Bestätigung des DN über seinen Hauptwohnsitz, Handyrechnungen, Media Markt Rechnungen, Tankrechnungen usw, liegen vor, aber der Prüfer beruft sich auf die Bestimmungen des Meldegesetzes im Anhang und kommt so zu Daten und Fakten, die der Arbeitgeber nicht haben kann. Eigentlich betrüft der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber. Vielen Dank für Eure Meinung bzw. eure Rückmeldungen dazu. |