Die Rolle von arbeitgeberseitig veranlassten einvernehmlichen Auflösungen iVm dem AMS-Frühwarnsystem - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Die Rolle von arbeitgeberseitig veranlassten einvernehmlichen Auflösungen iVm dem AMS-Frühwarnsystem (/showthread.php?tid=3836) |
Die Rolle von arbeitgeberseitig veranlassten einvernehmlichen Auflösungen iVm dem AMS-Frühwarnsystem - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.08.2021 Die Rolle von arbeitgeberseitig veranlassten einvernehmlichen Auflösungen iVm dem AMS-Frühwarnsystem OGH 9 ObA 47/21h vom 24. Juni 2021 § 45a Abs. 5 AMFG So entschied der OGH: 1. Einvernehmliche Auflösungen, die von Arbeitgeberseite initiiert werden, können das AMS-Frühwarnsystem nach § 45a AMFG auslösen, wenn dadurch (gemeinsam mit den beabsichtigten übrigen Arbeitgeberkündigungen) der jeweils gültige Schwellenwert überschritten wird. 2. Kommt es (dennoch) während der (dadurch ausgelösten) Sperrzeit nach § 45a AMFG zur Vereinbarung von einvernehmlichen Auflösungen (vom Arbeitgeber veranlasst), so sind und bleiben diese rechtsgültig, im Gegensatz zu während dieser Zeit ausgesprochenen Arbeitgeberkündigungen. |