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Bearbeitung von Buchhaltungen - nur aufgrund von Listen - Druckversion

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Bearbeitung von Buchhaltungen - nur aufgrund von Listen - Manfred - 27.05.2019

Ich habe die Anfrage einer Firma wegen der Übernahme der Buchhaltung.

Diese Firma möchte mir die Listen (Saldenlisten,..) übermitteln und diese sollte ich nur einspielen und daraus die UVA, usw.. erstellen,
möglicherweise auch die Bilanz.

Die AR+ER werden beim Klienten bereits verbucht.

In dieser Form werde ich das natürlich nicht machen (Haftungsproblem)

Wie geht Ihr in solchen Fällen vor?
Welche Unterlagen lasst Ihr Euch mit den Listen mitsenden, um die korrekte Verarbeitung der Belege zu kontrollieren?

Danke für Ihre Tipps


RE: Bearbeitung von Buchhaltungen - nur aufgrund von Listen - Robert - 27.05.2019

Hallo,
die UVA würde ich den Klienten selbst machen lassen. Ist ja auch über FinOnl. sehr einfach (wenn er das schon bucht).
Die Bilanz aufgrund von SL erfassen und selbst erstellen ist beim STB sehr oft. So würde ich das auch machen. Bezüglich Haftung... naja, bei der Bilanz kannst ja noch Korrekturen vornehmen (und da will ich dann auch die Belege haben).
LG


RE: Bearbeitung von Buchhaltungen - nur aufgrund von Listen - Reinhard - 06.06.2019

Hallo Manfred,

diese Art von Klienten ist mir nicht unbekannt.
Ich persönlich mache mir da weniger sorgen, insofern mir der Klient auch die Vollständigkeitserklärung unterschreibt.

Lg
Reini