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Pfändung - Druckversion

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Pfändung - Sandra Nindl - 08.09.2021

Folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter hat unzählige Pfändungen und tritt mit Ende September aus dem Unternehmen aus.
Er hat noch Anspruch auf Urlaub und auch auf die anteilige WR. Bei der Berechnung kommt nun ein Nettobetrag von € 3.249,06 heraus.
Wenn ich den Pfändungsrechner verwende und da 13. und 14. Gehalt hinterlege kommt eine unpfändbares Nettoeinkommen von € 1.120,00 heraus.

Heißt das, dass mein Klient ihm die € 1.120,00 bezahlt und den Rest den Gläubigern überweist?
Oder denke ich da falsch?

Danke für die Hilfe!
Sandra


RE: Pfändung - Robert - 09.09.2021

Hallo,
nein.
Die Pfändung wird 1x auf das laufende angewendet und 1x auf die Sonderzahlung.
Die 1.120,-- sind vermutlich zu wenig.
LG