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Toleranzregelung GKK mbgM - Druckversion

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Toleranzregelung GKK mbgM - Robert - 29.05.2019

Hallo,
aus den ersten 8 Monaten werden nun teilweise 6 Monate... scheinbar fehlt der GKK Geld...
Bisher wurde jedenfalls immer von 8 Monaten gesprochen oder ist da an mir was vorbei gegangen?

https://dienstgeber.ooegkk.at/cdscontent/?contentid=10007.814739&portal=dgooegkkportal&viewmode=content

Anstatt die Frist zu verlängern und die Probleme in den Griff zu bekommen erfährt man am 29.5. das ab 1.6. gestraft wird. ich wäre eher davon ausgegangen, die Frist der ersten 8 Monate zu verlängern.

Cry
LG
Robert


RE: Toleranzregelung GKK mbgM - Wilhelm Kurzböck - 29.05.2019

Die Toleranzregelung, wonach fehlerhafte oder verspätete mBGM zu Sanktionen in Form von Säumniszuschlägen führen können, ändert sich definitiv nicht. Hier bleibt alles beim 1.9.2019. Im Gegenteil: wir arbeiten auch an einer Verlängerung dieser Frist.

Offenbar gab es aber auch eine Toleranz bei den Anmeldungen (diese war allerdings nicht sehr deutlich kommuniziert). Diese endet nun mit 31.5.2019.


RE: Toleranzregelung GKK mbgM - Robert - 29.05.2019

Hallo,
ok, das mit der mbgM lese ich auch raus.
Anmeldungen waren mir auch nicht bekannt, aber ich dachte es geht auch um die Abmeldungen (7 Tages-Frist)... Danke.
LG + schönen erholsamen Urlaub