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Quarantäne - Entschädigungen - Druckversion

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Quarantäne - Entschädigungen - BERNI - 20.09.2021

Gemäß  §19 Abs. 1 Z2 EStG sind Förderungen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln in jenem Kalenderjahr zu erfassen, in dem der Anspruch besteht.
(zb Fixkostenzuschuss und Ausfallsbonus)

wie sieht es mit den Quarantäneentschädigungen - Auszahlung Vergütung des Verdienstentganges - aus? 
zb Lohnaufwand 2020 - Auszahlung der Vergütung 2021?

danke Bernadette


RE: Quarantäne - Entschädigungen - ThG - 06.04.2022

Ich buche das auf 6010 EFZ-Löhne bzw. 6210 EFZ-Gehälter und die erhaltene Entschädigung dann auf 6126 Erstattung EFZ gem. § 32 EpG Arbeiter bzw. 6226 Erstattung EFZ gem. § 32 EpG Angestellte. Wird die Entschädigung bis zum Jahresende nicht überwiesen, weise ich sie in der Bilanz als sonstige Forderung aus.