Quarantäne - Entschädigungen - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: Quarantäne - Entschädigungen (/showthread.php?tid=3915) |
Quarantäne - Entschädigungen - BERNI - 20.09.2021 Gemäß §19 Abs. 1 Z2 EStG sind Förderungen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln in jenem Kalenderjahr zu erfassen, in dem der Anspruch besteht. (zb Fixkostenzuschuss und Ausfallsbonus) wie sieht es mit den Quarantäneentschädigungen - Auszahlung Vergütung des Verdienstentganges - aus? zb Lohnaufwand 2020 - Auszahlung der Vergütung 2021? danke Bernadette RE: Quarantäne - Entschädigungen - ThG - 06.04.2022 Ich buche das auf 6010 EFZ-Löhne bzw. 6210 EFZ-Gehälter und die erhaltene Entschädigung dann auf 6126 Erstattung EFZ gem. § 32 EpG Arbeiter bzw. 6226 Erstattung EFZ gem. § 32 EpG Angestellte. Wird die Entschädigung bis zum Jahresende nicht überwiesen, weise ich sie in der Bilanz als sonstige Forderung aus. |